Mit Beschluss vom 18. Oktober 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 19. Oktober 2020 in Kraft und umfassen z.B. neue Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, zu Ansammlungen, privaten Treffen sowie Veranstaltungen.

Zur neuen Corona-Verordnung »

 

Die Corona-Verordnung Sport (gültig seit 23. Oktober 2020) findet ihr hier in der aktuell gültigen Version.

Gemäß der aktuellen Corona-Verordnung Sport ist ein Trainings- und Übungsbetrieb mit bis zu zwanzig Personen zulässig. Regelungen wie die Dokumentationspflicht der Teilnehmenden, möglichst feste Trainingsgruppen, die Reinigung benutzter Sportgeräte etc. bleiben unverändert erhalten. Auch die Möglichkeit, größere Trainingsgruppen zu machen, wenn der individuelle Standort beibehalten und der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgängig gewahrt wird (§ 3 Abs. 1 Nr. 1) sowie die Ausnahme zu “Trainingssituationen, in denen eine größere Personenzahl zwingend erforderlich ist” (§ 3 Abs. 1 Nr. 2) bleiben in der Corona Verordnung Sport erhalten.

 

Bitte beachtet für den Sportbetrieb auch das Hygienekonzept des MTV Ludwigsburg »

Die detaillierten Regelungen findet ihr auch unten zum Download. Bitte lest diese aufmerksam durch, um einen reibungslosen Ablauf für alle zu gewährleisten.

Bei Fragen zur Umsetzung innerhalb eurer Abteilung oder Sparte, könnt ihr euch gerne an unseren Corona-Beauftragten Pascal Winter (winter@mtv-ludwigsburg.de) wenden.

Natürlich kann es auch weiterhin zum Ausfall von Sportstunden kommen, wenn Regelungen nicht eingehalten werden können. Hierfür bitten wir um Verständnis.

Wir freuen uns trotz der angespannten Situation weiterhin Sport anbieten zu können und wünschen euch dabei viel Spaß!

Regelungen Sportbetrieb

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Vorlage Teilnehmerliste

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Maßnahmen Pandemiestufe 3 BaWü

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