In Baden-Württemberg gilt ab dem 23.02.2022 die Corona-Verordnung in der Warnstufe mit den folgenden Regelungen:

  • Sport-/Wettkampfbetrieb in geschlossenen Räumen sowie im Freien: 3G Regelung. Der Zutritt ist nur geimpften, genesenen oder getesteten Personen gestattet. Diese Regelung gilt für Teilnehmer und Übungsleiter.
  • Zuschauer: 3G Regelung. Der Zutritt ist nur geimpften, genesenen oder getesteten Personen gestattet. Zudem darf die Zuschauerkapazität maximal 60 % der verfügbaren Kapazität mit einer Obergrenze von 6.000 Personen in geschlossenen Räumen und maximal 75 % der verfügbaren Kapazität mit einer Obergrenze von 25.000 Personen im Freien nicht überschreiten.
  • Ausnahmen: Für folgende Personen gelten Ausnahmen für die Testpflicht:
    • Kinder bis einschließlich 5 Jahre sowie Kinder, die noch nicht eingeschult sind, benötigen keinen Testnachweis.
    • Bei Schülerinnen und Schülern bis einschließlich 17 Jahre erfolgt die Testung in der Schule. Ein entsprechender Nachweis der Schule ist ausreichend. In den Ferien müssen Schüler ebenfalls einen Testnachweis vorzeigen.
  • Maskenpflicht: Sofern gerade kein Sport getrieben wird, gilt in geschlossenen Räumen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (oder einer vergleichbaren Maske). Diese gilt ebenfalls im Freien, wenn nicht dauerhaft ein Abstand von mindestens 1,5 m eingehalten werden kann. Für alle unter 18 Jahren genügt eine medizinische Maske.

Das ausführliche Hygienekonzept mit allen Regelungen, Ausnahmen sowie Informationen zu den Nachweisen findet ihr in unserem Hygienekonzept.